A.) Für die Vermietung von Konferenz- und Veranstaltungsräumen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Die Grösse des Raumes hängt von der Personenzahl und der Vereinbarung der Vertragspartner ab. Hotel Krone Sarnen behält sich das Recht vor, Raumänderungen vorzunehmen. Für Zimmerreservierungen gelten eigene Bestimmungen.
TEILNEHMERZAHL
Der Veranstalter muss die endgültige Teilnehmerzahl (Garantiezahl) mindestens 2 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitteilen. Andernfalls ist die in der Auftragsbestätigung genannte Teilnehmerzahl für die Rechnungsstellung massgebend. Bei Überschreitung der erwarteten Personenzahl, wird die effektive Teilnehmerzahl berechnet. Das Hotel Krone Sarnen behält sich das Recht vor, bei Überschreitungen von mehr als 5% die vereinbarte Speisenfolge/bzw. -angebot zu ändern. Die tatsächliche Teilnehmerzahl darf maximal 8% unter der in der Auftragsbestätigung genannten Zahl liegen: wird diese Zahl unterschritten, ist das Hotel Krone Sarnen berechtigt, die Differenz zwischen der endgültigen Teilnehmerzahl und dieser Mindestzahl zu berechnen.
PREIS
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschliesslich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Steuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Veranstalters. Das Hotel Krone Sarnen behält sich allfällige Preisänderungen vor.
ANULLIERUNGEN
Kann die Veranstaltung aus Gründen, die beim Veranstalter liegen, nicht durchgeführt werden, behält sich das Hotel Krone Sarnen das Recht vor, wie folgt Rechnung zu stellen:
Absage bis 3 Tage vor Anlass: 100 % der gebuchten Leistungen
Absage 4 bis 15 Tage vor Anlass: 80 % der gebuchten Leistungen
Absage 15 bis 60 Tage vor Anlass: 60 % der gebuchten Leistungen
Kurzfristige Absagen von Teilnehmen (höchstens 10% der gebuchten Übernachtungen) werden bis 48 Std. vor dem Anlass kostenlos akzeptiert. Ansonsten gilt Punkt 1 auch für kurzfristige Absagen von Teilnehmern.
Verstösst der Veranstalter gegen den Vertrag oder hat das Hotel Krone Sarnen Grund zur Annahme, dass die Veranstaltung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährdet, kann das Hotel ohne Entschädigung vom Vertrag zurücktreten.
FREINACHT / NACHTZUSCHLAG
Bei Veranstaltungen, die über 24.00 Uhr hinausgehen, wird pauschal ein Nachtzuschlag von CHF 60.00 pro Mitarbeiter berechnet. Aus Sicherheitsgründen sind immer mindestens 2 Mitarbeiter anwesend.
SPEISEN UND GETRÄNKE
Speisen und Getränke sind vom Hotel Krone Sarnen zu beziehen. In Sonderfällen kann hierüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden und Einbezug einer Servicegebühr oder eines Zapfengeldes.
ZEITUNGSANZEIGEN
Anzeigen mit Hinweis auf das Hotel Krone Sarnen bedürfen grundsätzlich vorherigen schriftlicher Zustimmung.
SCHÄDEN UND HAFTUNG
Der Veranstalter haftet für alle festgestellten Schäden jeglicher Art an den Mietobjekten. Eingebrachtes Dekorationsmaterial muss feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen und darf nicht, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch das Hotel Krone Sarnen, angebracht werden. Es ist Sache des Veranstalters, eine Versicherung für mitgebrachte Gegenstände oder im Hotel Krone Sarnen ausgestellte Objekte abzuschliessen. Das Hotel hat keinerlei Bewachung- oder Aufbewahrungspflicht und übernimmt für unbewachte Garderoben keine Haftung.
B.) Für Bankette
GÜLTIGKEIT
Diese Bankettdokumentation wird für Anlässe ab ca. 20 Personen angewandt und ist nur im Ausstellungsjahr gültig. Für Gesellschaften mit weniger als 20 Personen empfehlen wir Ihnen das saisonale Angebot unseres Restaurants. Sollten Sie dennoch ein Menu wählen für Anlässe unter 20 Personen, verrechnen wir einen Zuschlag von 25%.
Wir bitten Sie, sich auf ein einheitliches Menu zu einigen. Individuelle Bedürfnisse können wir gerne mit Speisen aus unserer à la Carte-Karte berücksichtigen.
BANKETTVERTRAG
Für Anlässe ist die schriftliche Bestätigung mit Preisangaben verbindlich. Der Bankettvertrag ist mit unterschriebener Reservierungsbestätigung rechtsgültig.
MENUBESPRECHUNG
Die definitive Bestellung und die Absprache der Details sollten persönlich und mindestens 4 bis 8 Wochen vor dem Anlass erfolgen.
RABATTSYSTEM
Die in dieser Dokumentation aufgeführten Preise für Einzelgerichte gelten für Menus bis zu 4 Gängen. Ab dem 5. Gang gewähren wir auf das ganze Menu einen Rabatt von 5% pro zusätzlichen Gang.
Die aufgeführten Preise gelten für Anlässe bis zu 60 Personen. Für grössere Gesellschaften gewähren wir auf die Menupreise folgende Staffelrabatte:
61 bis 100 Personen 3%
ab 101 Personen 4%
Die Staffelrabatte gelten für Menus ab CHF 60.00 pro Person.
ANNULILIERUNGSBEDINGUNGEN
Bei einer Absage des gesamten Anlasses werden die folgenden Kostenanteile der Küchenleistungen verrechnet:
bis 12 Wochen vorher kostenfrei
bis 8 Wochen vorher 20%
bis 6 Wochen vorher 30%
bis 4 Wochen vorher 40%
bis 48 Stunden vorher 50%
Danach 100%
Hat bis zur Annullation des Anlasses noch keine Menubesprechung stattgefunden, gehen wir von einem Pauschalbetrag von CHF 50.00 pro Person aus. Als Berechnungsgrundlage dient die Personenzahl, welche uns 48 Stunden vor dem Anlass bekannt ist. Jede weitere Annullation wird zu 100% verrechnet.
C.) Allgemeines
ZAHLUNGSKONDITIONEN
Nach dem Anlass wird Ihnen eine detaillierte Rechnung zugestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto. Die Preise sind in Schweizer Franken angegeben, inklusive Service und 8.1% MwSt. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Rechnungsbetrag ist ohne jeden Abzug innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Ein allfälliger Verzugszins beträgt 5%. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Es werden grundsätzlich keine Rechnungen ins Ausland verschickt. Mit Firmen mit Sitz im Ausland wird eine 100% Vorauszahlung abgemacht, bei kleineren Veranstaltungen wird auch eine Garantie durch Kreditkarte akzeptiert.
AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Mit seiner Unterschrift erklärt der Veranstalter die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotel Krone Sarnen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.
GERICHTSTAND
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem schweizerischen Recht, Gerichtstand ist Sarnen/OW.
HOTEL KORNE AG SARNEN
Brünigstrasse 130
CH-6060 Sarnen
Tel +41 41 666 09 09
info@krone-sarnen.ch
www.krone-sarnen.ch
MwSt. Nr. CHE-111.661.548
Firmen Nr. CH-140.3.002.692-9